Kommentar zur Spruchbandaktion gegen Hoffenheim

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(Foto: HB’98)

Das Strafgesetzbuch stellt mit dem § 185 die sogenannte „Beleidigung“ unter Strafe. Dies ist die „Kundgabe eigener Nichtachtung oder Missachtung mittels unwahrer Tatsachen.“ Es erscheint zunächst offensichtlich, dass bestimmte Aussagen, die einer Person an den Kopf geworfen werden, nicht einfach so stehen bleiben können. Doch lasst uns einen Blick hinter die Kulissen werfen.
Geschützt werden soll mit dieser Norm die „Ehre“ einer Person. Und dort geht das große Zanken schon los. Was soll dieser unzeitgemäß anmutende Begriff denn bedeuten? Hier ist man sich (selbstverständlich) nicht einig. Wie Juristen nun mal so sind, wird sich hier aber noch fix etwas als Konsens zusammengeschustert. Ein „normativ-faktischer“ Ehrbegriff in dualistischer Ausprägung soll es sein, der sowohl eine „innere“ als auch eine „äußere“ Ehre schützen soll. Quasi eine Mischung aus dem Menschen als Träger eines gewissen Achtungsanspruches (innen) und seinem öffentlichen Ruf (außen).

Mhm, naja so wirklich gekonnt klingt das jetzt nicht. Es ist immer ein Indiz der Überforderung, wenn Juristen oder die Rechtsprechung sich in ihre floskelartige, nur wenigen Menschen zugängliche Geheimsprache flüchten, weil sie es argumentativ nicht gebacken bekommen, etwas Tragfähiges auf die Beine zu stellen. So wurde auch schon von nicht wenigen und nicht unwichtigen Stimmen die Bestimmtheit dieses Begriffs angezweifelt. Dies hätte, wenn man der Position folgt, die Verfassungswidrigkeit der Norm zur Folge, da ein Staat eben nicht schwammig herumformulieren darf und sich so gegebenenfalls etwaige Strafen offenhält. Ein Bürger muss wissen, was nach einer bestimmten Handlung auf ihn zukommt. Und für so etwas wird dann die „ultima ratio“ des Strafrechts ausgepackt? Diese Tat soll dann den ethischen Rahmen soweit gesprengt haben, dass ein Mensch damit leben muss, dass ihm „im Namen des Volkes“ dieses Verhalten bei Verurteilung quasi zeitlebens vorgehalten wird?

Wenn man sich diese Dimensionen mal in den Kopf gerufen hat, erscheint das Vorgehen des Anwalts von Dietmar „es ist ja beim Sinsheimer Pogrom 1938 niemand gestorben“ Hopp schon ein wenig heftig. Sich Namen geben zu lassen, um Leute aus dem Sinsheimer Gästeblock mit der devoten Kraichgauer Justiz aburteilen zu lassen, kann zumindest meinem Gerechtigkeitsempfinden kaum Genüge tun. Für wahr, die Behauptung, Dietmar Hopps Mutter sei dem ältesten Gewerbe der Welt nachgegangen, gehört als Äußerung vielleicht nicht an den sonntäglichen Frühstückstisch. Für die Dünnhäutigkeit eines millionenschweren Senioren allerdings diese Repressionsmaschine in Gang zu schmeißen, lässt einen dann doch fassungslos zurück. Man muss sich klar werden, dass damit die Büchse der Pandora geöffnet wurde. Welche Aussagen treten denn Hopps „Achtungsanspruch“ und „öffentlichem Ruf“ noch nahe?

Riskiert man bald die mahlenden Mühlen der Justiz, wenn man generell Position gegen das Konstrukt Hoffenheim bezieht? Da sind alles Fragen, die einem aktiven, kritischen und auswärtigen Besucher der PreZero-Arena begleiten. Sollen solche Kräfte etwa vom Spielbesuch abgeschreckt werden, um sich nicht mit kritischen Elementen beschäftigen zu müssen? Ein Schelm, wer jetzt Böses denkt.

Und um genau diesen angestauten Frust herauszulassen, thematisierten wir mit unseren drei Spruchbändern diese Thematik. Wir erkundigten uns nach den Anzahlen der Anzeigen in Dortmund, Köln und Berlin und schlossen mit einem Zitat von Hoffmann von Fallersleben. Bewusst nicht in Form eines Direktzitats, um unserem Ärger direkter Luft zu machen. Bei Dietmar Hopp handelt es sich um einen Menschen, der die Justiz dazu benutzt, um seiner eigenen Geltung Ausdruck zu verleihen. Es geht ihm nicht um Geld oder die Wiedergutmachung eines zu Bruch gegangenen guten Rufs. Es ist ein Vortasten, wie weit man gehen kann, um seiner zeitlebens praktizierten Taktik, Opponenten aus dem Weg zu räumen, wieder einen Erfolg zu verschaffen.
Dem entgegenzutreten ist unser aller Aufgabe.

Ich schließe mit einem bewiesenen und damit dem Tatbestand entzogenen Satz:
Dietmar Hopp, Dein Vater war Nazi!

Ein Kommentar für die Gruppa Süd, Oktober 2019

Neumi